- Haben Sie vor dem 01.04.2011 eine langfristige Finanzierung über die SIKB, KfW oder sonstige Förderbanken abgeschlossen?
- Haben Sie eine längerfristige Zinsbindung als zehn Jahre vereinbart und liegt diese Vereinbarung schon zehn Jahre zurück?
- Beträgt die verbleibende Zinsbindungsdauer noch 3 Jahre?
- Haben Sie einen Cap- Darlehen?